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PFLEGE INFORMATIONEN


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für die häusliche Pflege!

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung über einen freien Pflegeberater hat das Ziel, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege zu informieren und zu beraten. Ein freier Pflegeberater ist unabhängig von den Leistungsträgern und kann daher individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Ratsuchenden eingehen. Die Pflegeberatung umfasst unter anderem die Erklärung der Pflegegrade, die Auswahl der passenden Pflegeform, die Beantragung von Leistungen und die Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten.

Weiter Möglichkeiten sich beraten zu lassen sind die eigene Krankenkasse oder ein Pflegestützpunkt.

Die Pflegeberatung über die Krankenkasse oder einen Pflegestützpunkt ist ein Angebot für alle Versicherten, die Fragen zur Pflege haben oder pflegebedürftig sind. Die Pflegeberatung kann telefonisch, online oder persönlich erfolgen. Um eine Pflegeberatung zu erhalten, muss man sich an seine Krankenkasse wenden und einen Termin vereinbaren. Die Pflegeberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, welche die Pflege von Senioren erleichtern oder deren Lebensqualität verbessern. Sie können von der Kranken- oder Pflegekasse bezahlt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und vom Arzt verordnet und ein Pflegegrad vorliegt. Es gibt verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel:

  • Hilfsmittel zur Körperpflege, wie Badewannenlifter, Duschhocker oder Toilettenstuhl
  • Hilfsmittel zur Mobilität, wie Rollator, Rollstuhl oder Gehstock
  • Hilfsmittel zur Ernährung, wie Essbesteck, Trinkbecher oder Spezialnahrung
  • Hilfsmittel zur Kommunikation, wie Telefon, Notrufsystem oder Hörgerät
  • Hilfsmittel zur häuslichen Pflege, wie Pflegebett, Lagerungskissen oder Inkontinenzmaterial

Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, muss man einen Antrag bei der zuständigen Kasse stellen und eine ärztliche Verordnung vorlegen. Die Kasse prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Kosten übernommen werden. Die Pflegehilfsmittel können dann entweder geliehen oder gekauft werden, je nach Art und Dauer des Bedarfs.

Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein System, das es pflegebedürftigen oder hilfsbedürftigen Menschen ermöglicht, im Notfall schnell und einfach Hilfe zu rufen. Dazu wird in den meisten Fällen ein Funksender am Körper getragen, der mit einer Basisstation verbunden ist. Wenn der Funksender gedrückt wird, wird eine Verbindung zu einer Notrufzentrale hergestellt, die je nach Situation einen Rettungsdienst, einen Angehörigen oder einen Nachbarn alarmieren kann.

Die Kosten für einen Hausnotruf werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, es sei denn, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. In diesem Fall kann ein Zuschuss von bis zu 23,- Euro pro Monat beantragt werden.

Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme, daher sollte man sich vorab informieren.

Essen auf Rädern

Essen auf Rädern ist ein Service, der Mahlzeiten an Menschen liefert, die nicht selbst kochen wollen oder können, zum Beispiel wegen einer Krankheit oder keine Angehörigen, bzw. anderweitige Unterstützung zum Kochen haben.
Speziell bei pflegebedürftigen Personen bietet Essen auf Rädern die Möglichkeit, täglich eine warme Mahlzeit zu erhalten.

Essen auf Rädern hat viele Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Eine bessere Ernährung, die zu einer besseren Gesundheit und einem höheren Wohlbefinden beiträgt
  • Eine Entlastung von der Haushaltsführung
  • Eine soziale Kontaktperson, die regelmäßig vorbeikommt
  • Eine höhere Selbstständigkeit und Lebensqualität, die das Gefühl von Isolation und Einsamkeit verringert

Die Kosten für Essen auf Rädern werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, es sei denn, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. In diesem Fall kann die Krankenkasse einen Zuschuss zu den Kosten gewähren. Ansonsten muss man die Kosten selbst tragen oder sich an das Sozialamt wenden, um eine finanzielle Hilfe zu beantragen.

24-Stunden-Pflege

Eine osteuropäische Betreuungskraft wird benötigt, wenn eine pflegebedürftige Person eine
24-Stunden-Betreuung zu Hause wünscht oder benötigt. Die Betreuungskraft übernimmt dabei verschiedene Aufgaben, wie z.B. die Grundpflege, die Haushaltsführung, die Freizeitgestaltung oder die Begleitung zu Terminen. Die Betreuungskraft kann eine gute Ergänzung zum Pflegedienst oder eine Alternative zum Pflegeheim sein.

Eine Haushaltshilfe für pflegebedürftige Personen kann eine gute Unterstützung sein, um die Lebensqualität zu verbessern. Eine Haushaltshilfe kann bei der Erledigung von alltäglichen Aufgaben helfen, wie zum Beispiel Kochen, Putzen, Einkaufen oder Wäsche waschen. Eine Haushaltshilfe kann auch eine Entlastung für die Angehörigen sein, die sich um die pflegebedürftige Person kümmern. Eine Haushaltshilfe kann zudem die soziale Interaktion fördern und das Gefühl von Einsamkeit verringern.



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Plötzlich Pflegefall

Plötzlich Pflegefall zu sein bedeutet, dass man auf die Hilfe anderer angewiesen ist, um die täglichen Anforderungen des Lebens zu bewältigen. Es bedeutet auch, dass man sich mit den finanziellen, rechtlichen und emotionalen Folgen dieser Situation auseinandersetzen muss.

Plötzlich Pflegefall zu sein kann eine große Herausforderung für die Betroffenen und ihre Angehörigen sein, die oft überfordert sind und Unterstützung brauchen.

Pflegegrad

Pflegegrade sind eine Einteilung der Pflegebedürftigkeit von Menschen, die auf der Grundlage eines standardisierten Begutachtungsverfahrens erfolgt.

Es gibt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und dem Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person richten.
Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, die die pflegebedürftige Person während der Abwesenheit der pflegenden Person betreut.
Die Verhinderungspflege kann stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch genommen werden. Bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,- Euro pro Jahr.
Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag für pflegebedürftige Personen ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, die häusliche Pflege zu unterstützen und zu ergänzen. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125,- Euro und kann für verschiedene Angebote genutzt werden, wie zum Beispiel hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuungsangebote oder niedrigschwellige Pflegeleistungen. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, unabhängig davon, ob sie Pflegegeld oder Sachleistungen erhalten. Der Entlastungsbetrag kann auch (begrenzt) angespart und über das Jahr verteilt eingesetzt werden.

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Betreuungsagentur Beck
Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften
Vermittlung: Bundesweit
Erfahrung: mehr als 10 Jahre


KörperVital
Karsten Neumann
Physiotherapeut, Masseur, Osteopath (OAM), Heilpraktiker (Physio),
Diplom Personal Trainer (IST), Diplom Fitness (IST)


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Pflegereformen und deren Änderungen (stichpunktartig)

Arbeitszeitkürzung für 24 Monate

Teilweise oder vollständige Freistellung von der Beschäftigung, bis zu 6 Monate

Freistellung vom Arbeitsplatz, für bis zu 10 Tage, in dringenden Fällen


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