Tages- und Nachtpflege - Teilstationär gut versorgt

Die Tagespflege und Nachtpflege hilft pflegenden Angehörigen ihren beruflichen wie privaten Verpflichtungen nachkommen zu können und ihre Lieben dabei gut versorgt zu wissen. Den Pflegebedürftigen dient das Angebot als Ergänzung sowie auch als Stärkung und Ergänzung zur häuslichen Pflege.

Als Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Sie Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen zur Tages- oder Nachtpflege.
Der Antrag hierzu wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, welche auch die Leistungsbeträge der pflegebedingten Aufwendungen sowie der medizinischen Behandlungspflege übernimmt. 

Das Angebot der teilstationäre Pflege bietet auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und wieder zurück.

Die Leistungen der Tagespflege oder Nachtpflege

Grundsätzlich werden eine qualifizierte medizinische Pflege sowie Essen und Getränke angeboten.

Weitere Angebote variieren innerhalb Pflegeeinrichtungen und deren Spezialgebiet. So können z. B. angeboten werden:  

 

Geistige Förderung durch:       

  • Einzel- & Gruppenspiele
  • Kreatives gestalten
  • Gedächtnistraining
  • Orientierungsübungen
  • Vorlesen oder Gesprächs- und Singgruppen
  • uvm. 

 

Körperliche Förderung durch:

  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Übungen zur Mobilisation und Gymnastik
  • Ergotherapie für die Fein- und Grobmotorik
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung
  • uvm.

Wer hat Anspruch auf teilstationäre Pflege?

Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat für Pflegebedürftige des

Pflegegrades 2 erhalten einen Gesamtwert bis zu     689,- Euro

Pflegegrades 3 erhalten einen Gesamtwert bis zu 1.298,- Euro

Pflegegrades 4 erhalten einen Gesamtwert bis zu 1.612,- Euro

Pflegegrades 5 erhalten einen Gesamtwert bis zu 1.995,- Euro

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können zur teilstationäre Tages- und Nachtpflege noch zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse.

Das Angebot der teilstationären Betreuung bietet viele Vorteile für die Betroffenen sowie für deren Angehörige.
So können Pflege- bzw. Betreuungsbedürftige im eigenen Zuhause bleiben und werden zu den Stoßzeiten in der Einrichtung  zur Tagespflege / Nachtpflege entsprechend gut versorgt und verpflegt.


Lesen Sie gerne nach unter:

Sozialgesetzbuch (SGB XI), Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung

§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

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