Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 ist einer der fünf Pflegegrade.
Wird eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 zuhause gepflegt, werden ab dem 01.01.2025 monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 347,- EUR  oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 796,- Euro durch die Pflegekasse ausbezahlt.

Um die Einstufung für den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bei der Begutachtung erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder in den noch vorhandenen Fähigkeiten festgestellt werden (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte).

Ab dem Pflegegrad 2 unterstützen die Pflekassen zur Aufrechterhaltung und optimalen Pflege mit beispielsweise:

  • Entlastungsbetrag (zweckgebunden, bis zu 131,- EUR monatlich)
  • Verhinderungspflege (bis zu 1.685 ,- Euro pro Kalenderjahr für max. sechs Wochen, 
    oder in der Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539,- Euro im Kalenderjahr)
  • Pflegehilfsmittel (bis zu 42 Euro monatlich)
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen von mtl. 53,- EUR
  • Barrierefreier Wohnungsumbau (bis 4.180,- Euro je Maßnahme, bzw. 16.720,- Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen.
  • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (bis zu 721,- Euro monatlich)
  • Kurzzeitpflege (bis zu 1.854,- Euro pro Kalenderjahr für bis zu acht Wochen,
    oder in der Kombination mit der Verhinderungspflege (1.685,- EUR) bis zu 3.224,- Euro im Kalenderjahr) 
  • Ambulant betreute Wohngruppen (einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500,- Euro pro Person,
    bzw. 10.000,- Euro pro Wohngruppe und Wohngruppenzuschlag (monatlich 214,- EUR, pro Bewohner))
  • Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen von mtl. 224,- EUR
  • Vollstationäre Versorgung im Pflegeheim (bis zu 805,- EUR monatlich)