Medizinische Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege ist wie die Grundpflege ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege und wird bei medizinischer Notwendigkeit vom Haus- oder Facharzt, zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung verordnet. Daher sind hier als Leistungsträger die Krankenkassen anzusprechen, welche die Verordnung vom Arzt entsprechend genehmigen müssen.

Die Behandlungspflege wird von examinierten Kräften in der häuslichen Umgebung des Versicherten durchgeführt und 
beinhalten die einzelnen Leistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Therapie-Zielführenden Maßnahme. 

Zu den Leistungen gehören beispielsweise:

  • Absaugen von Sekreten
  • Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
  • Augenspülung, Augentropfen/-salben
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
  • Blasenspülung
  • Blase mit Einmal Katheter katheterisieren
  • Blasenverweilkatheter (einlegen/wechseln)
  • Blutdruckmessung bzw. Kontrolle
  • Dekubitusbehandlung (keine Prophylaxe)
  • Drainagen, z. B. iquordrainage, RedonDrainage, Venenkatheter (Pflege/Überwachung)
  • Einlauf, Klistier, Enddarmausräumung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Hämo-Glucotest
  • Infusionen (vorbereiten, überwachen, wechseln)
  • Injektionen (vorbereiten und durchführen)
  • Kompressionsstrümpfe anlegen/wechseln ab Klasse II anstelle eines Kompressionsverbandes
  • Medikamentengabe und Überwachung
  • Ohrspülung
  • PEG-Sondenversorgung, Verabreichung von Sondennahrung
  • Sauerstoffzufuhr überwachen
  • Stomabehandlung
  • Trachealkanüle, Wechsel und Pflege
  • Überwachung der Vitalfunktionen wie Puls, Atmung, Körpertemperatur, Ausscheidungen, Körpergewicht
  • Verbände anlegen und/oder wechseln 
  • Verbandskontrolle
  • Wundversorgung sowie Wundpflege und Wundspülung 

Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V kann, nach Genehmigung der Krankenkasse, beim örtlichen ambulanten Pflegedienst beauftragt werden, welcher auch direkt mit der zuständigen Kasse abrechnet.

 

Über die einzelnen Behandlungen ist der Pflegedienst verpflichtet, eine sogenannte "vorzuhaltende Pflegedokumentation" sachgerecht und kontinuierlich zu führen. Diese Dokumentation wird im Haushalt der zu pflegenden Person aufbewahrt.

Fazit:
Durch die medizinische Behandlungspflege wird eine Versorgung, bzw. Therapie in der häuslichen Umgebung überhaupt erst möglich. Oft hilft sie auch einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder zu verkürzen. Sprechen Sie hier Ihren Fach-/Hausarzt an!

 


Lesen Sie gerne nach unter:

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung 

§ 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses  ++HIER++