Pflegesachleistung

Die ambulante Sachleistung der Pflegeversicherung

ist eine Leistung welche Pflegebedürftige, die in der häuslichen Umgebung gepflegt werden möchten, duch einen zugelassenen und professionellen Pflegedienst erbringen lassen.

Leistungen aus der Pflegesachleistung

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, z. B. Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, z. B. die Unterstützungsleistung zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, z. B. das Reinigen der Wohnung

Finanzielle mtl. Höhe der Sachleistung, abzurechnen über einen Pflegedienst mit der Pflegeversicherung

Pflegegrad 2 bis zu    724,- Euro

Pflegegrad 3 bis zu 1.363,- Euro

Pflegegrad 4 bis zu 1.693,- Euro

Pflegegrad 5 bis zu 2.095,- Euro

 

Nutzen Sie die ambulante Sachleistung aus der Pflegeversicherung um im häuslichen Umfeld professionell versorgt zu werden.
In der Kombination von Pflegegeld (je nach Pflegegrad) und Sachleistung können viele pflegebedürftige Zuhause optimal verpflegt werden.


Lesen Sie gerne nach unter:

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung 

§ 36 Pflegesachleistung  ++HIER++