Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, Materalien oder technische Geräte, welche die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Personen erleichtern oder verbessern sollen.
Weiter sollen sie die pflegebedürftige person, wie auch die pflegenden Angehörigen vor Krankheitsübertragungen schützen.


Sie können von der Pflegekasse bezuschusst oder übernommen werden, wenn sie zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel:

  • Hilfsmittel zum Verbrauch, wie z. B.: Desinfektionsmittel, Esslätzchen, Einlagen oder Bettschutzeinlagen
  • Hilfsmittel zur Körperpflege wie Badewannenlifter, Duschhocker oder Toilettenstuhl
  • Hilfsmittel zur Mobilität wie Rollator, Rollstuhl oder Gehstock
  • Hilfsmittel zur Ernährung wie Spezialbesteck, Trinkbecher oder Sondennahrung
  • Hilfsmittel zur Kommunikation wie Notrufsysteme, Telefonverstärker oder Sprachcomputer

Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40,- €, kostenfrei erhalten!

Pflegebedürftige Person, welche zu Hause versorgt werden, haben ab dem Pflegegrad 1 die Möglichkeit einen monatlichen Zuschuss, in Höhe von 40,- EUR,
für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen.
Die Pflegekasse zahlt diesen Zuschuss zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld (erst ab Pflegegrad 2) oder ambulanten Pflegediensten.

So erhalten Sie kostenlose Pflegehilfsmittel

  1. Pflegekasse - informieren
    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach den Voraussetzungen und Leistungen für Pflegehilfsmittel. Sie können auch die Website des zuständigen Pflegeversicherungsträgers besuchen, um mehr zu erfahren. Manchmal kann es notwendig sein, einem Antrag noch bestimmte Nachweise (z. B.: Ärztliche Bescheinigungen, Nachweis Pflegegrad) beizulegen, fragen Sie hierzu ebenfalls nach.
  2. Pflegekasse - beantragen (schriftlich oder online)
    Nach eingeholter Information, beantragen Sie die kostenlosen Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse. Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen. Das Antragsformular erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder können es von deren Website herunterladen.
  3. Antrag ausfüllen
    Füllen Sie das Antragsformular vollständig und korrekt aus. Geben Sie alle relevanten Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Pflegesituation an. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich von einem Familienmitglied oder einer Pflegefachkraft (Pflegedienst oder  Pflegeberater) unterstützen lassen. Sollten Nachweise erforderlich sein, legen Sie diese bei.
  4. Antrag absenden
    Schicken Sie den Antrag an Ihre Pflegekasse. Tipp von uns, behalten Sie sich eine Kopie, für den Fall, dass Ihr Antrag verloren geht oder Fragen zum Inhalt auftauchen. Achten Sie auf eventuelle Fristen und stellen Sie sicher, dass der Antrag rechtzeitig eingereicht wird.
  5. Bearbeitung Ihres Antrags
    Ihre Pflegekasse wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen schriftlich mitteilen, ob Sie die kostenlosen Pflegehilfsmittel erhalten. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Kostenübernahme und weitere Informationen, wie Sie die Pflegehilfsmittel beziehen können.

Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestellen - so einfach geht´s!

Sobald Ihr Antrag auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt wurde, können Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel in Drogerien, Apotheken oder in einem Sanitätshaus usw. erhalten. Weiter können Sie die Angebote von Pflegehilfsmittel-Lieferservice nutzen. Achten Sie hier darauf, dass es sich um einen zertifizierten Dienstleister handelt. Die Bestellung ist denkbar einfach!

  1. Dienstleister auswählen
  2. Produkte auswählen
  3. Lieferzyklus wählen (einmalig, monatlich - ohne Vertragslaufzeiten!!)
  4. Produkte liefern lassen

Ein guter Pflegehilfsmittel-Lieferservice übernimmt für Sie die komplette Kommunikation mit der Pflegekasse. Manche bieten sogar die Beantragung an.
Zusätzliche Lieferkosten sollten in Ihrer Bestellung nicht enthalten sein.