Pflegende Angehörige

Mit Herz und Verzicht für seine Lieben!

Für manche kam es plötzlich, durch einen Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei manchen kontinuierlich durch Krankheiten wie Demenz, Parkinson oder anderen. Pflegender Angehöriger zu sein, für Eltern, Kinder oder Partner, die bestimmte Fähigkeiten nicht mehr besitzen und Ihren Alltag nicht mehr selbständig, ohne Hilfe bewältigen können, verlangt so einiges an Engagement, Verzicht an Freizeit und Familienleben sowie teilweise auch an Überwindung ab.

Um Sie zu unterstützen, hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten geschaffen, welche je nach vorliegender Situation beansprucht werden können.

 

Ab wann bin ich ein Pflegender Angehöriger?


Im Sinne des Gesetzgebers sind Sie ein pflegender Angehöriger, wenn Sie eine pflegebedürftige Person, nicht erwerbsmäßig oder beruflich in seiner häuslichen Umgebung pflegen.

Als pflegender Angehöriger können Sie auch Leistungen aus der sozialen Sicherung nach § 44 beantragen, wenn Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens an 10 Stunden wöchentlich (Pflegezeitgesetz), verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegen.

Plötzlich Pflegefall -
Diese ersten Schritte sollten Sie erledigen!

Gestern noch gesund und selbstständig...
Wir denken immer nur an schwere Krankheiten im Alter, aber treffen kann es jeden, in jedem Alter und vorbereitet sind die Wenigsten auf solch eine Situation. In manchen Fällen kündigt sich eine Pflegebedürftigkeit bereits an, sodass Angehörige und Familie in die Situation gemeinsam "reinwachsen" können. In anderen Fällen tritt die Pflegesituation plötzlich, und ohne Vorzeichen auf, wie zum Beispiel bei einem Schlaganfall, Sturz oder Unfall, von welchem sich gerade Betroffene im höheren Alter nur noch schwer erholen.


Die neuen Lebensumstände sind für die Angehörigen nicht nur emotional belastend, sie zwingen Angehörige auch, das eigene Leben vorerst neu zu organisieren. Die kommende Pflegesituation muss organisatorisch, personell wie finanziell vorbereiten werden.
Häufig beginnt dann ein Irr lauf zur Informationsbeschaffung, bis die wichtigsten Punkte klar sind.

Um sich hierfür Zeit zu verschaffen, gibt es für Berufstätige die Möglichkeit zur Beantragung der Pflegezeit (Arbeitsfreistellung).

Was sollten Angehörige in den ersten Tagen erledigen, bzw. in Erfahrung bringen

Pflegesituatuion

Finanzielle Möglichkeiten

Unterstützungsvarianten

Maßnahmen Zuhause

Gut zu wissen

Beratung im Bereich Pflegesituation

  • Hausarzt, Facharzt, behandelnde Klinik
  • Gesetzliche oder private Krankenkasse / Pflegekasse (Beratungspflicht)
  • Medizinischer Dienst zur Begutachtung des Pflegegrades
  • Sozialstation im Krankenhaus
  • Pflegedienste in Ihrer Nähe
  • Einrichtung zur Kurzzeitpflege oder Reha-Einrichtungen 

Beratung im Bereich Finanzierungsmöglichkeiten

Gesetzliche oder private Krankenkasse / Pflegekasse (Pflegegeld, Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen)
Private Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Zusatz Pflegeversicherung, Unfallversicherung Sozialamt in Ihrer Nähe.

Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es und welche sind Situationsbedingt sinnvoll

  • In der häuslichen Umgebung leben mit kleinen Unterstützungen (z. B. Pflegedienst, Essen auf Rädern)
  • In der häuslichen Umgebung leben durch Pflege der Angehörigen und des Pflegedienstes
  • In der häuslichen Umgebung leben mithilfe einer "24-Stunden" Pflege
  • Möglichkeiten der Pflegegesetze nutzen (Tages-/Nachpflege)
  • Betreutes Wohnen oder Senioren-/Altenheim



Wer die Pflege Zuhause übernimmt, sollte sich selbst möglich sicher sein, ob die eigene körperliche wie psychische Verfassung die Pflege der pflegebedürftigen Person zulässt. Ratsam ist es auf jeden Fall, sich Unterstützung zu holen!

Prüfen Sie auch, ob eine Pflege Zuhause mit den räumlichen Gegebenheiten überhaupt möglich ist!

Welche Maßnahmen müssen bei der häuslichen Pflege evtl. ergriffen werden

  • Sind Umbauarbeiten notwendig (beispielsweise ein behindertengerechtes Bad oder einen Treppenlift)
  • Was muss für die Mobilisation beantragt werden (Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Schwerbehindertenausweis)
  • Kann eine persönliche Assistenz notwendig beantragt (Zuschuss) werden.
  • Möglichkeiten zur häuslichen Unterstützung prüfen (Essen auf Rädern, haushaltsnahe Dienstleistung)
  • Ehrenamtliche Helfer bei Wohlfahrtsverbänden oder Caritas ansprechen
  • Möglichkeiten zum Hilferuf der pflegebedürftigen Person prüfen (Hausnotruf bei der Krankenkasse beantragen)

Gut zu Wissen

  • Prüfen Sie die Möglichkeit zur Befreiung der GEZ-Gebühren
  • Bankenvollmacht mit der pflegebedürftigen Person besprechen
  • Betreuungsvollmacht mit der pflegebedürftigen Person besprechen
  • Sammeln Sie Rechnungen und Belege für Medikamente, Hilfsmittel, Taxi-/Busrechnung für Arztfahrten etc., denn diese können Sie bei Erreichen der Belastungsgrenze von der Zuzahlungspflicht befreien.
  • Chronisch kranke Personen unterliegen einer geringeren Zuzahlungspflicht, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach

Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige

Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen verändert sich auch das Leben der Pflegenden, wie er es bis dahin gewohnt war.

Als pflegender Angehöriger sollten Sie sich die wichtigsten Informationen für die kommende Umstellung, Versorgung sowie finanziellen Möglichkeiten möglichst schnell und unkompliziert einholen. 

Mögliche Ausszeiten aus dem Beschäftigungsverhältnis

Um die neue Situation erstmal entsprechend zur organisieren, kann die kurzzeitige Arbeitsverhinderung sehr sinnvoll sein!
Benötigen Sie mehr Zeit, ggf. um selbst zu betreuen, eignet sich das Pflegezeitgesetz oder das Familien-Pflegezeitgesetz besser.

Der Gesetzgeberhat hier verschiedene Möglichkeiten geschaffen, welche Ihnen, in Ihrer jeweiligen Situation, angepasst helfen sollen:

Arbeitszeitkürzung für 24 Monate

Teilweise oder vollständige Freistellung von der Beschäftigung, bis zu 6 Monate

Freistellung vom Arbeitsplatz, für
bis zu 10 Tage