Pflegegrad 5
Der Pflegegrad 5 ist einer der fünf Pflegegrade.
Wird eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 zuhause gepflegt, werden ab dem 01.01.2025 monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 990,- EUR oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 2.299,- Euro durch die Pflegekasse ausbezahlt.
Um die Einstufung für den Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen bei der Begutachtung schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit in oder in der Fähigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung festgestellt werden (ab 90 bis unter 100 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).
Wird im Einzelfall die erforderliche Gesamtpunktzahl von 90 nicht erreicht, obwohl die pflegebedürftige Personen mit besonderen Bedürfnissen, welche einen außergewöhnliche hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Leistung aufweisen, können diese trotzdem dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden. Beispielsweise bei einer sogenannten " Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine“ (vollständiger Verlust der Greif-, Steh und Gehfunktionen) oder bei Menschen im Wachkoma. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Pflegekasse.
Ab dem Pflegegrad 5 unterstützen die Pflekassen mit beispielsweise:
- Entlastungsbetrag (zweckgebunden, bis zu 131,- EUR monatlich)
- Verhinderungspflege (bis zu 1.685 ,- Euro pro Kalenderjahr für max. sechs Wochen,
oder in der Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539,- Euro im Kalenderjahr) - Pflegehilfsmittel (bis zu 42 Euro monatlich)
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen von mtl. 53,- EUR
- Barrierefreier Wohnungsumbau (bis 4.180,- Euro je Maßnahme, bzw. 16.720,- Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen.
- Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (bis zu 2.085,- Euro monatlich)
- Kurzzeitpflege (bis zu 1.854,- Euro pro Kalenderjahr für bis zu acht Wochen,
oder in der Kombination mit der Verhinderungspflege (1.685,- EUR) bis zu 3.224,- Euro im Kalenderjahr) - Ambulant betreute Wohngruppen (einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500,- Euro pro Person,
bzw. 10.000,- Euro pro Wohngruppe und Wohngruppenzuschlag (monatlich 214,- EUR, pro Bewohner)) - Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen von mtl. 224,- EUR
- Vollstationäre Versorgung im Pflegeheim (bis zu 2.096,- EUR monatlich)
(wenn der Pfledienst häufiger kommen muss)