Unterstützung im Alltag

So lange wie möglich in der häuslichen Umgebung bleiben, ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigen, die sozialen Kontakte aufrechterhalten können und sich unter Umständen noch um die eigenen Haustiere kümmern.
Das wünschen sich viele Pflegebedürftige!

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Betreuungsangebote
    Hier übernehmen, unter pflegefachlicher Anleitung, insbesondere ehrenamtliche Helfer/innen die Betreuung von Pflegebedürftigen. Dies kann sowohl in Gruppen als auch in der häuslichen Umgebung stattfinden.
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
    Sie dienen der beratenden und entlastenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen
  • Angebote zur Entlastung im Alltag
    Hier wird dem Pflegebedürftigen eine Unterstützung im Alltag und Haushalt, speziell im Bereich der Haushaltsführung, sonstiger Organisationen oder spezieller Hilfestellungen angeboten

Die Angebote müssen eine Anerkennung durch die zuständige Behörde vorweisen können und umfassen unter anderem:

  • Allgemeine Betreuung sowie Beaufsichtigung
  • Alltagsbegleitung, zur Stärkung/Stabilisation  von vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen 
  • Unterstützungsleistungen für Pflegepersonen, um den Pflegealltag besser bewältigen können
  • Erbringung von Dienstleistungen und organisatorischen Hilfestellungen 
  • andere geeignete Maßnahmen

Angeboten werden diese durch:

  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
  • Helfer/innen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Familien entlastende Dienste
  • Alltagsbegleiter
  • Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen

Eine Kostenerstattung können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 bei der jeweiligen Pflegekasse, dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen oder der Beihilfefestsetzungsstelle, als Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 beantragen. Bitte beachten Sie bei der Beantragung, dass eine Vergütung für ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 sind vorrangig abgerechnet wird und der verwendete Betrag für die "Angebote zur Unterstützung im Alltag" maximal 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags abgerechnet wird. 

Fazit:

Die stundenweise Seniorenbetreuung bietet pflegebedürftigen Menschen und Senioren mehr Lebensqualität und den Angehörigen eine Entlastung, um neue Kraft schöpfen zu können. Ergänzend wird sie auch zum ambulanten Dienst eine hilfreiche Unterstützung gesehen.