Frühzeitig vorgesorgt ist später besser versorgt!

Nothilfepass; Nothilfeausweis

Der Nothilfepass

Ein privater Nothilfepass ist ein Dokument, das Informationen über Ihre Gesundheit, Ihre Medikamente und Ihre Kontaktpersonen im Notfall enthält.

Er ist zu benutzen, wenn Sie einen medizinischen Notfall haben und nicht in der Lage sind, selbst zu kommunizieren.

Der private Nothilfepass sollte immer griffbereit sein, zum Beispiel in Ihrer Geldbörse oder Ihrem Rucksack.
Bei Autofahrern empfiehlt sich einen Notfallpass im Sichtschutz der Windschutzscheibe einzuschieben.

Ein Nothilfepass kann Ihnen helfen, schnell und angemessen behandelt zu werden und Ihre Angehörigen zu informieren.

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Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind zwei verschiedene Möglichkeiten, um für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Eine Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht und enthält Wünsche und Anregungen für die Auswahl und Kontrolle eines gesetzlichen Betreuers.

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Betreuungsverfügung - Frühzeitig vorsorgen!

Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Dokument. Es ermöglicht Ihnen, selbst zu bestimmen, wer im Falle einer körperlichen oder geistigen Einschränkung (beispielsweise durch eine Erkrankung oder unfallbedingt) Ihre Angelegenheiten regeln darf. Ohne eine solche Verfügung kann es passieren, dass Fremde über Ihr Leben entscheiden müssen. Nachfolgend werden wir näher darauf eingehen, was eine Betreuungsverfügung genau ist und warum sie so wichtig ist. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie Sie sich selbst und Ihren Angehörigen in schwierigen Situationen helfen können!Das Wichtigste zum Thema Betreuungsverfügung - Vorsorge für die Zukunft!

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Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Betreuungsverfügung
Für Ihre Selbstbestimmung auch im Krankheitsfall oder Unfall

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Vorsorgevollmacht (handschriftlich)

Ihre Entscheidung treffen und ggf. umsetzen lassen

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Vorsorgevollmacht (interaktiv)

Ihre Entscheidung treffen und ggf. umsetzen lassen

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Die Patientenverfügung

ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Behandlungen sie wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine Patientenverfügung kann zum Beispiel die Zustimmung oder Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapien oder Organspenden enthalten. Die Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung wie auch die Würde der Person auch in schweren Krankheitssituationen wahren. Eine Patientenverfügung ist nur gültig, wenn sie freiwillig, eigenhändig und datiert unterschrieben wurde. Sie kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.

 

Eine Patientenverfügung muss nicht (kann allerdings auf Wunsch des Patienten) notariell beglaubigt werden, aber es empfiehlt sich, sie mit einer qualifizierten Beratungsstelle oder einem Arzt vorab zu besprechen.

 

Beachten Sie, die Patientenverfügung klar und konkret zu formulieren (ein Muss!), um Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem sollte sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Willen der Person widerspiegelt. Überdies ist zu beachten, dass sie nur wirksam ist, wenn sie der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt vorliegt. Daher ist es ratsam, eine Vertrauensperson/einen Bevollmächtigten zu benennen, die die Patientenverfügung verwahrt und im Bedarfsfall vorlegt.

Patientenverfügung
Eine Möglichkeit vorab zu bestimmen, was oder was nicht gemacht werden soll, für den Fall, das man selbst dazu nicht mehr mehr in der Lage ist.

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Gut informiert und sehr lesenswert ist die Broschüre vom Bundesminesterium für Justiz. Den Link dazu finden Sie HIER