ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Behandlungen sie wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine Patientenverfügung kann zum Beispiel die Zustimmung oder Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapien oder Organspenden enthalten. Die Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung wie auch die Würde der Person auch in schweren Krankheitssituationen wahren. Eine Patientenverfügung ist nur gültig, wenn sie freiwillig, eigenhändig und datiert unterschrieben wurde. Sie kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Eine Patientenverfügung muss nicht (kann allerdings auf Wunsch des Patienten) notariell beglaubigt werden, aber es empfiehlt sich, sie mit einer qualifizierten Beratungsstelle oder einem Arzt vorab zu besprechen.
Beachten Sie, die Patientenverfügung klar und konkret zu formulieren (ein Muss!), um Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem sollte sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Willen der Person widerspiegelt. Überdies ist zu beachten, dass sie nur wirksam ist, wenn sie der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt vorliegt. Daher ist es ratsam, eine Vertrauensperson/einen Bevollmächtigten zu benennen, die die Patientenverfügung verwahrt und im Bedarfsfall vorlegt.