Beratungsleistungen nutzen
Gerade zu Beginn einer Pflegesituation suchen pflegende Angehörige nach den richtigen Wegen und werden von der Informationsfluss überwältigt!
- Mit welchen Institutionen sollte als erstes gesprochen werden?
- Was ist als Erstes zu tun?
- Welche finanziellen Mittel können beantragt werden?
- Was ist ein Pflegenetzwerk und warum ist es wichtig?
- u. v. m.
Rat und Unterstützung können sich Beratungssuchende bei
- einer nach Landesrecht für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch zu bestimmende Stellen,
- Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie deren Pflegestützpunkten
- Pflegeeinrichtungen und Einzelpersonen nach § 77,4
- Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie bei ehrenamtlichen Organisationen
- Privaten Pflegeberatungen (auf eigene Rechnung)
Das Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) regelt die Leistungen und die Organisation der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Die Pflegeberatung ist eine gesetzliche Aufgabe der Pflegekassen, die den Versicherten und ihren Angehörigen Informationen und Unterstützung bei Fragen rund um die Pflege anbieten. Die Pflegeberatung soll dazu beitragen, dass die Versicherten eine passende und qualitätsgesicherte Pflege erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Die Pflegeberatung umfasst unter anderem folgende Themen:
- Die Feststellung des Pflegegrades und die Beantragung von Leistungen
- Die Auswahl und Vermittlung von geeigneten Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten
- Die Beratung zu alternativen Wohnformen oder Wohnraumanpassungen
- Die Unterstützung bei der Organisation und Finanzierung der Pflege
- Die Vermittlung von weiteren Hilfs- und Entlastungsangeboten
- Die Beratung zu präventiven und rehabilitativen Maßnahmen
- die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen
- Die Klärung von rechtlichen und sozialen Fragen
Die Pflegeberatung ist kostenlos und unabhängig. Sie kann auf Wunsch bei der krankenkasse barierefrei (telefonisch und/oder online) oder persönlich erfolgen. Die Versicherten haben einen Anspruch auf eine umfassende und individuelle Beratung, die ihre persönliche Situation berücksichtigt. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind qualifizierte Fachkräfte, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Sie unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.
Lesen Sie gerne nach unter:
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung
§ 7a Pflegeberatung ++HIER++