Entlastungsbetrag nutzen!

Besteht ein anerkannter Pflegegrad, besteht Anspruch auf Entlastungsleistung!
Nutzen Sie diesen in Höhe von monatlich 125,- Euro (jährlich 1.500,- EUR).

Der Betrag ist zweckgebunden für

  • Betreuungsangebote
    Hierzu zählen unter anderem ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, welche unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen

  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
    Pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehnde Personen welche die Pflege übernehmen sollten gezielt entlastet werden und beratende Unterstützung erhalten

  • Angebote zur Entlastung im Alltag
    Hierzu zählen Angebote welche die pflegebedürfte Person/en bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der Hausshaltsführung unterstützen sollen

    Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die jeweils zuständige Behörde nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. 


Eine detailierte Beschreibung und weitere Informationen finden Sie  ++HIER++