Pflegesachleistung - Die ambulante Sachleistung der Pflegeversicherung ist eine Leistung welche Pflegebedürftige, die in der häuslichen Umgebung gepflegt werden möchten, duch einen zugelassenen und professionellen Pflegedienst erbringen lassen.
Zu den Leistungen des zählen unter anderem:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, z. B. Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, z. B. die Unterstützungsleistung zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld
- Hilfen bei der Haushaltsführung, z. B. das Reinigen der Wohnung
Die Sachleistung zur Unterstützung in der häuslichen Pflegehilfe betragen seit dem 1. Januar 2017
monatlich, pro pflegebedürftiger Person:
Pflegegrad 2 bis zu 689,- Euro
Pflegegrad 3 bis zu 1.298,- Euro
Pflegegrad 4 bis zu 1.612,- Euro
Pflegegrad 5 bis zu 1.995,- Euro
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können ihren Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat auch zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der ambulanten Pflegedienste für häusliche Pflegehilfe einsetzen. Die Pflegeleistungen können entsprechend der individuellen Pflegesituation bedarfsgerecht zusammengestellt werden.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung
§ 36 Pflegesachleistung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
Fazit:
Nutzen Sie die ambulante Sachleistung aus der Pflegeversicherung um im häuslichen Umfeld professionell versorgt zu werden.
In der Kombination von von Pflegegeld und Sachleistung können viele pflegebedürftige Zuhause optimal verpflegt werden.