Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung, die von gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen gezahlt wird. Es wird an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern unentgeltlich gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab.
Diese Leistung wird vom Gesetzgeber als „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ bezeichnet. Der Begriff legt nahe, dass das Pflegegeld dazu verwendet werden soll, eine angemessene Betreuung und Pflege zu Hause sicherzustellen.
Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu und kann von ihr ohne Nachweispflicht frei verwendet werden. In der Praxis wird es oft direkt für anfallende Kosten verwendet oder als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben.