Pflegegrad 1

Auch Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1, mit geringerer Beeinträchtigung können Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, sofern diese dem Zweck der Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit und der Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit dienen. Aus diesem Grund stehen bei Pflegegrad 1 Leistungen im Vordergrund, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherstellen.

Hier ein Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 1 

  • Pflegeberatung
  • Beratung in der eigenen Häuslichkeit
  • Wohngruppenzuschlag
  • Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
  • zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro monatlich sowie
  • Zuschuss zur stationären Pflege in Höhe von 125,- Euro monatlich.